Häusliche Krankenpflege
Häusliche Krankenpflege kann von einem Vertragsarzt (Ihr Hausarzt) als Bestandteil des ärztlichen Behandlungsplans verordnet werden. Sie erhalten einen Verordnungsschein, mit diesem Sie sich gerne an uns wenden dürfen. In der Regel umfasst die Erstverordnung bis zu 14 Tage. Das Einreichen dieses Verordnungsscheines übernehmen Wir für Sie. Die Verordnung muss von Ihrer zuständigen Krankenkasse genehmigt werden, diese Genehmigung erhalten dann wir und die kosten werden ab da von Ihrer Krankenkasse übernommen. Vor einer Folgeverordnung vergewissert sich die Ärztin oder der Arzt über den Erfolg der verordneten Maßnahme.