Häusliche Krankenpflege

Häusliche Krankenpflege kann von einem Vertragsarzt (Ihr Hausarzt) als Bestandteil des ärztlichen Behandlungsplans verordnet werden. Sie erhalten einen Verordnungsschein, mit diesem Sie sich gerne an uns wenden dürfen. In der Regel umfasst die Erstverordnung bis zu 14 Tage. Das Einreichen dieses Verordnungsscheines übernehmen Wir für Sie. Die Verordnung muss von Ihrer zuständigen Krankenkasse genehmigt werden, diese Genehmigung erhalten dann wir und die kosten werden ab da von Ihrer Krankenkasse übernommen. Vor einer Folgeverordnung vergewissert sich die Ärztin oder der Arzt über den Erfolg der verordneten Maßnahme.

Pflegesachleistungen nach SGB XI

Bei häuslicher Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst haben pflegebedürftige Menschen Anspruch auf Zuschüsse für Pflegesachleistungen. Die Höhe ist dabei abhängig vom Pflegegrad. Benötigen Sie zum Beispiel morgens eine Große Körperhygiene und abends Hilfe beim Aus- und wieder Ankleiden?

Sonstige Leistungen

Falls Sie andere Leistungen wie z.B. die Verhinderungspflege zur Entlastung pflegender Angehöriger benötigen, kreuzen Sie diese hier gerne an.

Kontaktdaten

Für eventuelle Rückfragen und zur Erstellung Ihres persönlichen Pflegeangebots bitten wir um Angabe Ihrer korrekten und vollständigen Daten.